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Fluggastrechte


Seit dem 17. Februar 2005 können die Flugreisenden in der Europäischen Union weiterreichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen. Die Passagiere müssen also Überbuchungen, Annullierungen, Verspätungen und Probleme mit dem Gepäck nicht klaglos hinnehmen. Ihre Rechte wurden von der Europäischen Union verbessert.

 

Die Rechte im einzelnen:


Nichtbeförderung

Es kann vorkommen, dass die Zahl der Passagiere die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt. In solcher Situation muss die Airline zunächst Passagiere suchen, die freiwillig gegen entsprechende Unterstützungsleistung auf die Beförderung verzichten. Dabei haben die Reisenden zwei Möglichkeiten: entweder wird ihnen das Ticket erstatten, oder sie können anderweitiger Beförderung zum Zielort wählen.

Wenn die Fluggäste ihren Platz nicht freiwillig zur Verfügung stellen, haben sie einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung:

  • 250 EUR bei Flügen unter 1500 km,
  • 400 EUR bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km,
  • 600 EUR bei Flügen außerhalb der EU

Wenn sich aber Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert, kann die Entschädigung nur die Hälfte betragen.

Die Fluggesellschaft ist außerdem verpflichtet, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei Telefongespräche, E-Mails, Telefaxe oder notfalls Hotelunterkunft kostenlos anzubieten.


Annullierung

Der Flug kann ausfallen. Der Fluggast hat die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises und anderweitiger Beförderung zum Zielort.

Die Fluggesellschaft muss die gleiche Höhe an Entschädigung wie für Nichtbeförderung gewähren, es sei denn, Sie wurden nicht rechtzeitig vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert. Die Fluggesellschaften müssen also keine Entschädigung zahlen, wenn:

  • der Passagier mindestens zwei Wochen vom Datum des Abfluges informiert wurde,
  • die Annullierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug bekannt gemacht und dem Passagier eine Weiterbeförderung angeboten wird, bei der er nicht mehr als zwei Stunden vor dem ursprünglich geplanten Start abfliegt und höchstens vier Stunden nach geplanter Ankunft sein Ziel erreicht,
  • die Annullierung weniger als sieben Tage vor Abflug bekannt gemacht und dem Passagier eine Weiterbeförderung angeboten wird, bei der er nicht mehr als eine Stunde vor dem ursprünglich geplanten Start abfliegt und höchstens zwei Stunden nach geplanter Ankunft sein Ziel erreicht

In Sonderfällen, wie zum Beispiel Wetterchaos oder höhere Gewalt müssen die Ausgleichzahlungen nicht erbracht werden.


Große Verspätungen

Du hast für einen Flug rechtzeitig eingecheckt, die befördernde Fluggesellschaft erwartet aber eine Verspätung um:

  • zwei oder mehr Stunden bei Flügen unter 1500 km,
  • drei oder mehr Stunden bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km,
  • vier oder mehr Stunden bei Flügen über 3500 km außerhalb der EU

so muss sie sich um ihre Fluggäste kümmern. Das Luftunternehmen hat also für Getränke, Verpflegung, zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails zu sorgen. Findet der nächste Flug am folgenden Tag statt, muss die Unterbringung in einem Hotel kostenlos angeboten werden.

Wenn die Verspätung fünf oder mehr Stunden beträgt, hat der Reisende die Möglichkeit, den Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls kostenlos zum Abflugort zurückzufliegen.


Gepäck

Wenn ihr Gepäck zerstört und beschädigt wird oder einfach verloren ging, haben Sie das Recht auf Entschädigung in der Höhe von 1000 SDR (4000 PLN). Bei eingechecktem Gepäck gilt dafür eine Frist von 7 Tagen und bei verspätetem Gepäck haben Sie bis zur 21 Tage zur Verfügung.

Die Schadenersatzforderungen kann man entweder an die Fluggesellschaft richten, mit der man einen Beförderungsvertrag hat oder an diese, die den Flug durchführte.

 

Quelle: www.esky.pl


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